Die Kammersatzung der Ärztekammer Niedersachsen sieht gegenwärtig die Einrichtung von acht Ausschüssen vor, die auf der konstituierenden Sitzung der Kammerversammlung der ÄKN gebildet werden. Die Ausschüsse bereiten die Beratungen und Entscheidungen des Ärzteparlaments zu speziellen Fachthemen vor und haben in bestimmten Bereichen Entscheidungskompetenz. Sie sorgen dafür, dass in schwierigen Einzelfragen eine fachlich breite innerärztliche Abstimmung stattfindet.