Die bei der Ärztekammer Niedersachsen eingerichteten Kommissionen schreibt der Gesetzgeber vor: Die Gründung der Ethikkommission wie die ihrer Unterkommissionen ergibt sich aus den Festlegungen in § 10 bzw. 14a des in Niedersachsen geltenden "Kammergesetzes für die Heilberufe" (HKG). Grundlage der Arbeit der Ständigen Kommission Künstliche Befruchtung sind die Richtlinien zur assistierten Reproduktion der Berufsordnung der Ärztekammer Niedersachsen.