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Kommissionen

Die bei der Ärztekammer Niedersachsen eingerichteten Kommissionen schreibt der Gesetzgeber vor: Die Gründung der Ethikkommission wie die ihrer Unterkommissionen ergibt sich aus den Festlegungen in § 10 bzw. 14a des in Niedersachsen geltenden "Kammergesetzes für die Heilberufe" (HKG). Grundlage der Arbeit der Ständigen Kommission Künstliche Befruchtung sind die Richtlinien zur assistierten Reproduktion der Berufsordnung der Ärztekammer Niedersachsen.

Dokument erstellt am 25. April 2016, zuletzt aktualisiert am 6. Dezember 2023