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Vorstand

Der Vorstand der Ärztekammer wird von der Kammerversammlung, dem Ärzteparlament, gewählt. Seine Aufgabenstellung ergibt sich aus dem "Kammergesetz für die Heilberufe" (HKG): Er vertritt die beruflichen sowie gesundheits- und sozialpolitischen Interessen der Ärzteschaft. Er soll "im Einklang mit den Interessen der Allgemeinheit die gemeinsamen beruflichen Belange der Gesamtheit der Kammermitglieder wahren" und "auf ein gedeihliches berufliches Verhältnis untereinander" hinwirken.

Der Kammervorstand besteht aus sieben Personen: der Präsidentin, dem Vizepräsidenten und fünf weiteren Mitgliedern. Außerdem gehören dem Vorstand die gewählten Ehrenpräsidenten an.

Dokument erstellt am 29. November 2016, zuletzt aktualisiert am 6. Dezember 2023