Die Ärztekammer Niedersachsen informiert zur EU-DSGVO
Seit dem 25. Mai 2018 bestehen mit der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem neuen Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) geänderte Anforderungen an den Datenschutz auch in der ärztlichen Praxis. Um die Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben in der Praxis zu erleichtern, wird die Ärztekammer Niedersachsen an dieser Stelle Informationen, Empfehlungen und Muster sowie Antworten zu häufig gestellten Fragen bereitstellen.
Bitte beachten Sie, dass auch auf europäischer Ebene noch einige Detailfragen ungeklärt sind. Die Informationen, die wir Ihnen hier zur Verfügung stellen, haben wir - wenn nicht anders gekennzeichnet - mit der Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen als zuständiger Aufsichtsbehörde abgestimmt. Dennoch ist es wahrscheinlich, dass sich auch aufgrund weiterer Gesetzesanpassungen im Laufe der Zeit Änderungen ergeben und daher Anpassungen der hier veröffentlichten Informationen erforderlich werden. Bitte informieren Sie sich daher an dieser Stelle regelmäßig, ob neue Informationen eingestellt wurden.