Noch immer arbeiten dubiose Branchenbuch-Verlage mit irreführender Werbung. Es ist immer wieder die gleiche Masche: Mit der Praxispost kommt ein Formular, bei dem es offensichtlich um eine Praxisanzeige im Branchenbuch geht. Von einem "Korrekturabzug" ist da die Rede - es müssen lediglich die bereits eingetragenen Praxisdaten überprüft und gegebenenfalls korrigiert und eine Unterschrift geleistet werden.
Die böse Überraschung kommt in Form einer saftigen Rechnung für einen Firmeneintrag in ein reines Online-Branchenbuch, das nichts mit den bekannten Büchern "Gelbe Seiten" oder "Das Örtliche" von DeTeMedien und ihren Partnerverlagen zu tun hat.
Das Problem: Der Korrekturabzug gilt als Auftrag. Ist er erst unterschrieben und der geforderte Betrag überwiesen, wird es schwierig das Geld zurückzubekommen - ohne Zivilklage geht es meist nicht. Umso wichtiger ist es, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu warnen.
Merkblatt "Eintragungsofferten von Adressbuchverlagen" (pdf-Datei, 26 KB)