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Elektronischer Arztausweis (eArztausweis)

Elektronischer Heilberufsausweis (eHBA 2.0 und 2.1)

Das Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen, besser bekannt unter dem Titel "E-Health-Gesetz", soll laut Bundesministerium den Fortschritt im Gesundheitswesen weiter vorantreiben. Das Gesetz sieht die Weiterentwicklung der Telematikinfrastruktur vor, insbesondere durch Neuerungen bei der elektronischen Gesundheitskarte (eGK). Ziel ist eine verbesserte Patientenversorgung.


eArztausweis beantragen


Übersicht der Pflichtanwendungen

  • Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ab 1. Oktober 2021
    Die Übermittlung der eAU an die Krankenkasse bedarf einer qualifizierten Signatur mit dem eHBA.
  • Elektronische Patientenakte (ePA) ab 1. Januar 2021 (Krankenhäuser), ab 30.6.2021 (Vertragsärzte). Für den Zugriff auf die ePA wird der eHBA benötigt.
  • Elektronisches Rezept (eRP): Einführung ab 1. Juli 2021, ab 1. Januar 2022 verpflichtend. Dafür wird die qualifizierte Signatur mit dem eHBA benötigt. 


Funktionen des eHBA auf einen Blick

  • Sichtausweis
  • elektronischer Ausweis (Authentisierung)
  • elektronisches, qualifiziertes Unterschreiben
  • elektronische Ver- und Entschlüsselung
  • Zugriff auf die elektronische Gesundheitskarte der Patienten

Der organisatorische Ablauf

Die Beantragung des eHBA aus dem Mitgliederportal der ÄKN heraus erfolgt in vier Schritten:

1. Melden Sie sich am Portal der Ärztekammer Niedersachsen an und klicken Sie auf die Rubrik "Kammerservice" anschließend auf das Untermenü "Arztausweis" und "eHBA beantragen".

2. Wählen Sie den VDA aus, bei welchem Sie den eHBA beantragen möchten. Aktuell stehen zur Auswahl (in alphabetischer Reihenfolge)

  • Bundesdruckerei
  • Medisign
  • SHC Stolle & Heinz Consultants GmbH & Co. KG
  • T-Systems

Bitte überprüfen Sie anschließend Ihre persönlichen Daten (Nachname, Vorname(n), Adresse etc.) anhand der Daten aus Ihrem Personalausweis / Reisepass. Achten Sie darauf, dass Sie Ihre Daten genau mit Ihrem Personalausweis / Reisepass übereinstimmen, sodass die Daten der Ärztekammer Niedersachsen mit den Daten Ihres amtlichen Ausweisdokumentes identisch sind. Sollten hier Abweichungen vorliegen können Sie in den Stammdaten die Werte korrigieren.

Warten Sie auf die elektronische Bestätigung des VDA um über den darin befindlichen Zugangslink den Antragsprozess fortzusetzen! Das Schreiben mit dem Zugangslink finden Sie im Portal unter der Rubrik "Mein Zugang" im Unterpunkt "Meine Nachrichten". Der Eingang der Bestätigung dauert in der Regel 10 bis 15 Minuten.

3. Über den Zugangslink im Anschreiben auf Seite 3 gelangen Sie direkt zu dem Antrag des von Ihnen gewählten VDA. Ihre Stammdaten sind in dem Antrag bereits für Sie vorbefüllt. Sie werden nun schrittweise durch den Antragsprozess des VDA geführt. Ergänzen Sie mindestens alle weiteren als Pflichtfeld gekennzeichneten Felder und laden an entsprechender Stelle ein aktuelles Passfoto in den Antrag. Unter anderem müssen Sie während des Ausfüllens des Online-Formulars sich für ein Identifizierungsverfahren(z. B. PostIdent) entscheiden. Je nach HBA-Anbieter können die hier angebotenen Verfahren variieren. Aus rechtlichen Gründen ist eine persönliche Identifizierung notwendig. Je nach ausgewähltem Identifikationsverfahren wird Ihnen Ihr zuständiger VDA weitere Informationen zur Identifizierung zur Verfügung stellen. Für PostIdent beispielsweise begeben Sie sich mit PostIdent-Formular (PostIdent-Coupon) in eine Postfiliale, die autorisiert ist, Identifizierungen durchzuführen, und lassen sich anhand Ihres gültigen amtlichen Ausweisdokuments von einem dort qualifizierten Mitarbeiter identifizieren. Der Postmitarbeiter wird im Anschluss die Daten aus dem Ident-Formular an den VDA übermitteln.
Die Standorte der Postfilialen finden sie hier: https://www.deutschepost.de/de/s/standorte.html.

4. Übersenden Sie den ausgefüllt und unterschriebenen Antrag auf eHBA an den VDA.

Starten Sie nun die Beantragung Ihres persönlichen eHBA über das Mitgliederportal der ÄKN: https://portal.aekn.de 


Bei folgenden Anbietern können sie den elektronischen Arztausweis sperren lassen:

Bundesdruckerei (eHBA 2.0)


medisign GmbH (eHBA 2.1)


SHC Stolle & Heinz Consultants GmbH & Co. KG (eHBA 2.1)


T-Systems International GmbH (eHBA 2.1)


Dokument erstellt am 11. Dezember 2020, zuletzt aktualisiert am 6. Dezember 2023