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Arztausweis

Hinweis

  • Durch die Verbreitung des Coronavirus erreichen die Ärztekammer vermehrt Anfragen nach vorläufigen Arztausweisen. Die Ärztekammer stellt jedem Mitglied der Kammer auf Antrag einen Arztausweis aus.
  • Den entsprechenden Antrag finden Sie hier.
  • Bitte haben Sie in der aktuellen Situation Verständnis dafür, dass die Anträge nach Eingang bearbeitet werden und aktuell eine Bearbeitungszeit von circa 6 Wochen besteht.
  • Wir empfehlt jedem Mitglied eine amtlich beglaubigte Kopie der Approbationsurkunde mit sich zu führen. So ist die Ausweisung als Arzt jederzeit auch ohne Arztausweis möglich.
  • Zusätzlich können Sie bei der für Sie zuständigen Bezirksstelle eine vorläufige Bescheinigung der Mitgliedschaft erhalten.

Wie bekomme ich einen Arztausweis?

Arztausweis der Ärztekammer Niedersachsen

Mitglieder der Ärztekammer Niedersachsen erhalten auf Antrag einen Arztausweis. Der Arztausweis im Format einer Scheckkarte ist ein Sichtausweis und nur in Verbindung mit einem Personalausweis oder Reisepass gültig. Er unterscheidet sich in seiner Verwendung nicht von dem früheren Papierausweis. Dieser Sichtausweis dient dem Kammermitglied, sich als Arzt auszuweisen.

Für die Antragstellung sind erforderlich:

  • ein Passbild, das dem aktuellen Erscheinungsbild des Antragssteller entspricht und auf der Rückseite mit seinem Namen und Rufnamen in Druckbuchstaben versehen ist
  • der vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antrag auf Ausstellung eines Arztausweises
  • falls vorhanden, die Rückgabe des nicht mehr aktuellen oder ungültigen Arztausweises

Antragsformular für den Arztausweis (Ausdrucken und ausfüllen)

Gültigkeitsdauer, Diebstahl und Verlust

Die Gültigkeitsdauer beträgt fünf Jahre. Bei einer befristeten Berufserlaubnis, ist die Gültigkeit vom Datum der Befristung abhängig. Nach Ablauf der Gültigkeit ist ein neuer Ausweis vom Inhaber zu beantragen. Somit wird auch die Aktualität des Passbildes gewährleistet.

Der Diebstahl oder Verlust des Arztausweises ist unverzüglich gegenüber der Ärztekammer Niedersachsen, im Sachgebiet Meldewesen, schriftlich anzuzeigen (E-Mail: meldewesen@aekn.de).

Da der Arztausweis in Händen von Unbefugten missbräuchlich verwendet werden kann, ist er ebenso sicher zu verwahren, wie andere persönliche Dokumente auch.

Kosten und Bearbeitungsdauer

Die Ausstellung des Arztausweises ist eine kostenfreie Serviceleistung für Mitglieder der Ärztekammer Niedersachsen.

Die Bearbeitungszeit nach Eingang des Antrages beträgt in der Regel vier bis sechs Wochen. Der erstellte Arztausweis wird an die Privatadresse des Mitglieds versandt.


Dokument erstellt am 25. April 2016, zuletzt aktualisiert am 6. Dezember 2023