Die Weiterbildungsordnung schreibt für einige Bezeichnungen die Ableistung von Kursen vor. Deren Teilnahme kann nur für die Weiterbildung angerechnet werden, wenn der Kurs und dessen persönlich und fachlich geeigneter Leiter vorher von der Ärztekammer anerkannt wurden. Der Kurs muss ausdrücklich als Weiterbildungsmaßnahme anerkannt sein. Es ist nicht maßgeblich, ob der Kurs auch als Fortbildungskurs anerkannt ist oder ob für eine Teilnahme Fortbildungspunkte vergeben werden. Die Anerkennung erfolgt durch die für den Ort der Veranstaltung zuständige Landesärztekammer. Angebote in Niedersachsen finden Sie in unserer Datenbank.