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Stellenbörse Weiterbildung Allgemeinmedizin/Ambulante Weiterbildung

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Förderung der Weiterbildung gemäß §75a SGB V

Das "Initiativprogramm Allgemeinmedizin" wurde 1999 zur Sicherstellung der allgemeinmedizinischen Versorgung für zunächst zwei Jahre verabschiedet. Die rechtlichen Grundlagen wurden mit dem GKV-Solidaritätsstärkungsgesetz geschaffen. Durch das Gesundheitsreformgesetz erhielt das Initiativprogramm im Jahr 2000 eine unbefristete Verlängerung. Im Jahr 2008 erhielt es durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung eine neue gesetzliche Grundlage. Dies führte zum Abschluss einer neuen Fördervereinbarung. Diese dient der Förderung von Weiterbildungsstellen in den Praxen niedergelassener Ärzte und Krankenhäusern.

Weitere Informationen zur Förderung der Weiterbildung...

Dokument erstellt am 25. Februar 2019, zuletzt aktualisiert am 6. Dezember 2023